Nach reiflicher Überlegung haben wir uns zu einer Änderung der Außenkommunikation in Bezug auf Saras Fall entschlossen. In den vergangenen Wochen gab es Vorgänge, die wir auf anwaltlichen Rat hin nicht sofort veröffentlicht haben. Dies holen wir nun an dieser Stellte nach, und bitten euch um Verständnis für die Zurückhaltung.
Sara ist seit dem 22.3., dem Tag ihrer Berufungsverhandlung, frei. Sie wurde nach der Verhandlung zurück in die JVA gebracht – mit der Begründung, dass ein weiterer Haftbefehl vorläge. Dieser wurde ihr nicht verlesen, wie es zur Legalisierung einer weiteren Gefangenschaft eigentlich notwendig wurde.
In der JVA angekommen wurde sie umgehend entlassen. Sie befindet sich nun an einem sicheren Ort.
Zur Zeit ist uns und ihrer Anwältin unklar, ob es den zweiten Haftbefehl überhaupt gab oder gibt, und wenn ja, wie der Vorwurf lautet. Die Akte ist zur Zeit nicht einsehbar, da sie noch bei der Polizei liegt.
Denkbar ist daher, dass Sara’s zweiter Haftbefehl immer noch gilt, nach ihr gefahndet wird und sie nur aufgrund eines bürokratischen Fehlers entlassen wurde. Genauso denkbar ist, dass ein zweiter Haftbefehl nie existiert hat, und darin der Fehler des Knastsystems lag.
Wir sparen uns hier einen Kommentar über die Perversität dieser Vorgänge.
Ihr könnt Post an Sara weiterhin an das ABC Rheinland schicken.
Ah das erklärt einiges! Danke für das Apdate!
Dann kann sie das hier ja wahrscheinlich lesen, oder?
also: hallo Sara!! Froi mi riesig, dass du nicht im Knast bist! Ich hoffe, du bist an einem schönen Ort und hast Menschen um dich, die dir gut tun! Dann kann ich dir ja sogar Schokolade schicken!! Hab nämlich die ganze Zeit überlegt, wie ich die zu dir geschmuggelt bekomm 🙂
Ach, bin ganz hibbelig, weil ich mich so freu!
Ich hoffe sehr, die Situation klärt sich noch weiter auf, so dass du bald noch freier sein und dich bewegen kannst!